Versicherungsschutz für Wassersportler: Richtig absichern | Stiftung Warentest

2022-07-01 21:20:23 By : Mr. rex fang

Eine Seefahrt die ist lustig – doch wenn etwas passiert, kann es für Frei­zeit­kapitäne schnell teuer werden, wenn sie keinen ausreichenden Versicherungs­schutz haben. Denn die private Haft­pflicht­versicherung reicht oft nicht. Wasser­sportler benötigen meist eine separate Boots­haft­pflicht. test.de informiert.

Wer sich ein Auto kauft, muss eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung abschließen. Bei Wasser­fahrt­zeugen ist der Schutz dagegen nicht zwingend vorgeschrieben, anders zum Beispiel als in Italien oder Spanien. Deshalb ist die Absicherung aber nicht weniger wichtig. Denn wer anderen Schäden zufügt, muss dafür haften – notfalls mit seinem gesamten Vermögen. Daher ist die private Haft­pflicht­versicherung auch die wichtigste Absicherung über­haupt. Doch Besitzern von Motor- oder Segelbooten nützt die Police meist nichts. Denn generell deckt die Versicherung nur Schäden, die jemand zum Beispiel mit einem Paddel-, Ruder- oder Tretboot verursacht, also mit Booten, die nicht mit Motor oder Segel angetrieben werden. Auch Wind­surfer sind in den meisten Fällen über die private Haft­pflicht­versicherung abge­sichert, wenn sie andere schädigen – egal ob sie mit ihrem eigenen oder einem geliehenen Surf­brett über die Wellen gleiten.

Wer dagegen mit seiner eigenen Segel- oder Motor­yacht unterwegs ist, benötigt meist eine eigene Boots­haft­pflicht­versicherung. Sie deckt zum Beispiel Schäden, wenn das Motorboot eine andere Yacht beschädigt, und kommt auch auf, wenn dabei andere Menschen verletzt werden. Ähnlich wie bei der privaten Haft­pflicht­versicherung sollte die Versicherungs­summe mindestens 3 Millionen Euro betragen, im Test Bootshaftpflicht und -kaskoversicherungen hat Finanztest sogar 5 Millionen für den Schutz der Modell­boote vorgegeben. Je nach Wert des eigenen Bootes kann auch eine Boots­kasko­versicherung wichtig sein, über die Schäden am eigenen Boot wie das Kentern, Zusammen­stöße oder Mast­bruch versichert werden.

Tipp: In den Versicherungs­bedingungen Ihrer privaten Haft­pflicht­versicherung steht, welche Wasser­sport­aktivitäten berück­sichtigt sind und in welchem Umfang. Kunden können über einige leistungs­stärkere Tarife der privaten Haft­pflicht­versicherung auch ihre Segel- und Motorboote versichern – allerdings ist der Schutz meist beschränkt auf eine bestimmte Segelfläche oder Motor­leistung. Meist brauchen Sie aber eine eigene Boots­haft­pflicht- und auch eine Boots­kasko­versicherung. Finanztest zeigt 44 Angebote für Bootshaftpflicht- und Bootskaskoversicherungen und nennt ausgewählte Risiken, die im Schutz ohne Aufpreis enthalten sind. Außerdem erklärt der Artikel wichtige Begriffe zum Schutz und sagt, worauf Kunden achten sollten.

Versicherungs­schutz braucht auch, wer als Frei­zeit­kapitän mit einem gemieteten Boot über Flüsse oder die See schippert, egal ob die Fahrt nur wenige Stunden oder auch mal mehrere Wochen dauert. Bei seriösen Boots­vermietern ist im Miet­preis der Haft­pflicht- und Kasko­schutz für das Boot enthalten oder wird gegen Aufpreis angeboten. Nach­fragen sollten Mieter aber auf jeden Fall. Für den Kasko­schutz kann – ähnlich wie bei Auto­vermietungen – auch ein Selbst­behalt fällig werden. Und meist verlangen die Vercharterer auch noch eine Kaution. Ebenso sollten sich Hobby­schiffer nach dem nötigen Versicherungs­schutz erkundigen, wenn sie sich zum Beispiel ein Boot von Freunden leihen. In einigen Fällen decken leistungs­stärkere Tarife der privaten Haft­pflicht­versicherer aber das „gelegentliche Fahren fremder Segel- oder Motorboote“ ab. Meist sind damit aber Boote gemeint, für die kein Sport­boot­führer­schein notwendig ist (siehe unten). Ein Blick in die Versicherungs­bedingungen lohnt hier. Was genau aber „gelegentlich“ heißt, ist meist nicht näher definiert.

Tipp: Für Sie als Schiffs­führer kann bei einer Charter­tour mit Freunden zusätzlich eine Skip­perhaft­pflicht­versicherung sinn­voll sein. Diese deckt auch Schäden am geliehenen Boot ab, die durch grob fahr­lässiges Verhalten des Skippers entstehen und die von der Boots­kasko­versicherung nicht über­nommen werden.

Seit Oktober 2012 benötigen Hobby­kapitäne einen Sport­boot­führer­schein ab einer Motorstärke von mehr als 15 PS – das gilt für eigene oder geliehene Wasser­fahr­zeug gleichermaßen. Zudem müssen sie mindestens 16 Jahre alt sein, egal ob sie auf Binnen- oder Seewasser­straßen unterwegs sind. Bislang galt die Führer­scheinfreiheit nur bis zu einer Motorstärke von 5 PS. Für Seewasser­straßen gibt es einen speziellen Sport­boot­führer­schein See, für Binnengewässer den Sport­boot­führer­schein Binnen. Dieser ist zum Beispiel auch in Berliner Gewässern für Segelboote „unter Segel“ ab drei Quadrat­meter Segelfläche Pflicht. Zudem gibt es noch zahlreiche Beschränkungen auf regionalen Wasser­straßen, zum Beispiel auf dem Rhein oder dem Bodensee, die Frei­zeit­kapitäne beachten sollten. Ist das „gelegentliche“ Fahren mit einem geliehenen Boot über die private Haft­pflicht abge­deckt, müssen Versicherte aber genau hinsehen, ob damit Boote gemeint sind, für die ein Sport­boot­führer­schein nötig ist oder nicht.

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